ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) des Arche Zentrum e.V. – Sozialkaufhaus, Doelenstr. 3 – 46483 Wesel |
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1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Arche Zentrum e.V. (nachfolgend ARCHE) und dem Kunden ("Kunden") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. |
2.1 Angebote der ARCHE sind freibleibend. Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. |
2.2 Mit der Bestellung und geleisteter (An-)zahlung erwirbt der Kunde verbindlich die bestellte Ware und erklärt, im Rahmen seines Einkaufsvolumens geschäftstüchtig zu sein. Bei vermindert Geschäftstüchtigen gilt der Taschengeldparagraph. Durch die (An-)zahlung geht die Ware in den Besitz des Käufers über, auch wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt oder geliefert wird. |
2.3 Die Bestellung ist vom Kunden bei Abholung/Lieferung sofort auf Vollständigkeit, Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung, sowie auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, einem Mitarbeiter von ARCHE Unstimmigkeiten sofort, am besten schriftlich, mitzuteilen. Für Gebrauchtwaren ist jede Rücknahme ausgeschlossen, außer bei schriftlicher Bestätigung durch ARCHE und bei Mängelrügen. |
3. Lieferung und Lieferzeit |
3.1. Mit Verlassen der Ware der Arche geht die Gefahr der (Teil-)Lieferung auf den Kunden über. Nimmt der Kunde die gelieferte Ware nicht ab, steht ARCHE nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen. ARCHE liefert die Ware an die angegebene Lieferadresse zu den ausgewiesenen Lieferkosten. Bei vergeblicher erster Lieferung werden bei erneuter Lieferung erneut Lieferkosten fällig. |
3.2 ARCHE bemüht sich, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin zu liefern. Die Lieferuhrzeit gilt nur als Orientierung und kann sich in besonderen Fällen angemessen verlängern. Arche kann den Transport auf Fremd-Unternehmen übertragen. |
3.3 Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfang zulässig. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Lieferkosten. Wenn der Kunde an einer Teillieferung kein Interesse hat, setzt er ARCHE unverzüglich hiervon in Kenntnis. |
3.4. Bei Transporten, Umzügen und Wohnungsauflösungen stellt Arche Fahrzeug/e und Helfer zur Verfügung. Die Verantwortung und das Risiko liegen allein beim Auftraggeber. Arche ist insbesondere für nicht grob fahrlässig entstandene Schäden, die z.B. durch nicht sachgerechte Befestigung und Verstauung im Fahrzeug oder beim Transport aus bzw. in Wohnungen, nicht haftbar. Der Auftraggeber hat für ordnungsgemäßen Transport und Verstauung Sorge zu tragen. Die von Arche zur Verfügung gestellten Helfer sind dem Auftraggeber gegenüber weisungsgebunden. |
3.5. Ware, bei der Abholung vereinbart ist, ist unverzüglich nach dem Kauf abzuholen. Nach vier Wochen hat ARCHE das Recht, die Ware wieder für den Verkauf frei zu geben. Der Käufer trägt eine Stornogebühr in Höhe von 20%. Über den Restbetrag erhält er einen Warengutschein. Bei terminlich fest reservierten Dienstleistungen wie Umzugshilfen und Wohnungsauflösungen ist ein Rücktritt nur mit Zahlung einer Stornogebühr möglich. Es werden folgende Stornogebühren vereinbart: 14--7 Tage vor Erfüllung: 20%, 6-3 Tage: 50%, ab 2 Tage vor Erfüllung: 100% Stornogebühr. |
4. Fälligkeit, Zahlung und Zahlungsverzug |
4.1 Bei Bestellung ist eine angemessene Anzahlung in bar fällig. Der Restpreis ist spätestens mit Zugang der Ware beim Kunden in bar fällig. |
4.2 Bei ausnahmsweise gewährter Lieferung auf Rechnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlfrist leistet. Es gilt der Eingang bei der ARCHE. Der Anspruch aus der gesetzlichen Regelung des § 286 Abs. 3 BGB, wonach der Schuldner nach 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung automatisch in Zahlungsverzug gerät, bleibt unberührt. |
5. Eigentumsvorbehalt |
Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche der ARCHE im Eigentum der ARCHE. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen; er tritt der ARCHE bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an ARCHE ab. |
6. Gewährleistung |
6.1 Gebrauchtwaren werden verkauft wie gesehen ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung („Bastelartikel“). Bei Elektrogeräten gewährt ARCHE eine Funktionsgarantie von 7 Tagen ab der Übergabe der Ware an den Kunden, es sei denn, der Elektro-Artikel wird als Bastelartikel ohne Funktions-Garantie angeboten. Herstellergarantien sowie gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. |
Für Waren mit längeren Gewährleistungsfristen, die entsprechend ausgezeichnet sind, gilt: Auf Gebrauchtwaren wird ein Jahr, auf Neuwaren zwei Jahre Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährt. |
6.2 Offensichtliche Gewährleistungsmängel hat der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche, verdeckte Mängel innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mitteilung des entdeckten Mangels bei ARCHE. |
6.3 Ist die Ware mangelhaft, ist der Kunde berechtigt, wahlweise die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. ARCHE ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. |
6.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Für jeden angefangenen Nutzungsmonat berechnet ARCHE eine Nutzungsentschädigung von 5% des Kaufpreises für den Zeitram vor Anzeige des Mangels, in dem das Objekt genutzt werden konnte. |
6.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ARCHE die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 6.6. Großelektrogeräte dürfen nur von einem autorisierten Fachbetrieb angeschlossen werden. Unsachgemäße Behandlung der Ware, insbesondere nicht fachgerechte Installation von Elektrogeräten sowie jeglicher Eingriff führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung bzw. Garantie. |
7. Haftung |
7.1 ARCHE haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ARCHE für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter. |
7.2 ARCHE haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten von ARCHE. |
7.3 Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. |
7.4 Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernimmt ARCHE keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit und für technische oder elektronische Fehler des Angebots. |
7.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ARCHE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. |
8. Datenschutz |
8.1. Der Kunde willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträger unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und vertraulich behandelt werden. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Stammdaten, Bestelldaten und Daten über die Nutzung des Kunden von ARCHE zum Zweck der Beratung, Werbung, Marktforschung sowie bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote oder die diesem Zweck entsprechende Weitergabe an Dritte benötigt ARCHE die Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung kann der Kunde vor Absendung seiner Bestellung erteilen. Liegt ARCHE keine Einwilligung vor, werden die Daten des Kunden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet. |
8.2 Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. ARCHE verpflichtet sich für diesen Fall zur unverzüglichen Löschung der persönlichen Daten, mit Ausnahme der für die Buchhaltung benötigten Daten oder ein Bestellvorgang ist nicht vollständig abgewickelt. |
9. Aufrechnung |
Das Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ARCHE ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. |
10. Schlussbestimmungen |
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. |
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wesel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt sind. |
10.3 Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. |
10.4 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. |
Stand: 15.10.2005, zuletzt geändert am 01.07.2010 |