Sozialämter und Jobcenter
Seit 2006 arbeiten wir mit den Sozialämtern der Städte im Kreis Wesel und mit den Jobcentern im Kreis Wesel zusammen.
Seit Hartz-IV beschlossen und umgesetzt wurde, können kostenlose Leistungen nur noch bei Arbeitslosengeld 2 bzw. Grundsicherung in Anspruch genommen werden.
Anspruchsberechtigte
Bedingung für die Kostenübernahme ist der erstmalige Bezug einer Wohnung, z.B. nach einer Trennung oder nach Auszug aus der elterlichen Wohnung.
Anspruchsberechtigte erhalten einen Berechtigungsschein, auf dem die genehmigten Möbel und Elektrogeräte aufgeführt sind.
Der Kunde sucht im Arche Sozialkaufhaus seine Wunsch-Artikel aus. Wir rechnen anschließend mit dem Amt direkt ab.
Bitte beachten Sie, dass wir nur die aufgeführten Artikel raus geben können.
Umzüge und Wohnungsauflösungen
Wir übernehmen auch Umzüge und Wohnungsauflösungen für Hartz-IV-Empfänger. In der Regel benötigen Sie drei Angebote. Wir kommen bei Ihnen vorbei, nehmen die Daten auf und erstellen für Sie ein Angebot, das Sie beim Amt vorlegen können. Nach Bestätigung der Kostenübernahme führen wir den Auftrag aus.
Bis 30% Sozial-Rabatt
Wir lassen Sie auch nicht im Stich, wenn die Ämter Ihnen nicht weiterhelfen können. Wir gewähren auf unsere Angebot bis zu 30 % Rabatt, wenn Sie
Arbeitslosengeld 2 (Hartz-IV), Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Wir benötigen von Ihnen als Nachweis den aktuellen Bescheid.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin: 0281-300 24 40 oder per Email.